Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeine Grundsätze / Geltungsbereich

1.1 Für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der JAK Freelance Services (nachfolgend gemeinsam "die Vertragsparteien" genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse, also auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen, z.B. des Auftraggebers, sind unwirksam, es sei denn, sie werden von JAK Freelance Services ausdrücklich und schriftlich anerkannt.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem Sinn und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

2. Leistungsumfang des Beratungsauftrages / Beauftragung von Dritten

2.1 Ein konkreter Erfolg ist nicht geschuldet.

2.2 JAK Freelance Service ist bei der Erbringung seiner Leistungen weisungsfrei, unabhängig und handelt eigenverantwortlich. Sie ist nicht an einen bestimmten Arbeitsort und eine bestimmte Arbeitszeit gebunden, soweit nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist.

2.3 Der konkrete Umfang des Auftrags wird im Einzelfall vertraglich vereinbart und kann im Laufe des Vertragsverhältnisses nach oben und unten angepasst werden.

2.4 Die JAK Freelance Services ist berechtigt, die ihr obliegenden Beratungsleistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Beauftragung und Vergütung des Dritten erfolgt ausschließlich durch JAK Freelance Services selbst. Zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber besteht kein direktes Vertragsverhältnis irgendeiner Art.

3. Wahrung der Unabhängigkeit

3.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

3.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, eine Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten zu verhindern.

3.3 Ist ein Abschlussbericht vereinbart, so erhält der Auftraggeber diesen innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Auftrags.

4. Schutz des geistigen Eigentums

4.1 Die von JAK Freelance Services erbrachten Leistungen (insbesondere Präsentationen, Workshops, PowerPoints, Organisationspläne, Programme, Entwürfe usw.) sind als geistiges Eigentum durch das Urheberrecht geschützt.

5. gewährleistung

5.1 Die JAK Freelance Services ist berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihren Leistungen verschuldensunabhängig zu beseitigen. Sie wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich unterrichten.

5.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers verjährt 12 Monate nach Erbringung der Leistung.

6 Haftung / Schadenersatz

6.1 JAK Freelance Services haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz - außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - nur bei grobem Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von JAK Freelance Services beauftragte Dritte zurückzuführen sind.

6.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens und des Schädigers, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

6.3 Der Auftraggeber hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Schaden auf ein Verschulden von JAK Freelance Services zurückzuführen ist.

7. Geheimhaltung / Datenschutz

7.1 JAK Freelance Services verpflichtet sich zu absolutem Stillschweigen über alle ihr bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, sowie über alle sonstigen schutzwürdigen Informationen, die ihr über Art, Umfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers bekannt werden.

7.2 Darüber hinaus verpflichtet sich die JAK Freelance Services, über den gesamten Inhalt des Auftrages sowie über alle Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Leistungen bekannt geworden sind, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, insbesondere auch über die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, seiner Inhaber, Geschäftsführer und Mitarbeiter.

7.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt zeitlich unbegrenzt auch über die Beendigung dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgeschriebener Zeugnispflichten.

7.4 Die JAK Freelance Services ist berechtigt, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber sichert JAK Freelance Services zu, dass zu diesem Zweck alle erforderlichen Maßnahmen, insbesondere solche im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie z.B. Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen wurden.

8. Vergütung

8.1 Die Höhe der Vergütung wird in Abhängigkeit vom Auftrag einzelvertraglich geregelt. Die vereinbarte Vergütung ist ein Nettopreis.

8.2 Für den Fall, dass der Auftraggeber die von JAK Freelance Services erbrachten Leistungen nicht innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums bezahlt hat, ist JAK Freelance Services berechtigt, Klage vor dem Zivilgericht Bayern zu erheben. Nach Ablauf eines Monats ohne Zahlungsrückstand ist JAK Freelance Services berechtigt, die Leistungen bis zum Ausgleich der ausstehenden Zahlung folgenlos einzustellen. JAK Freelance Services hat auch das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände, wie z.B. ausbleibende Zahlungen oder mildernde persönliche oder berufliche Umstände vorliegen.

8.3 Neben dem Vergütungsanspruch aus den erbrachten Leistungen hat JAK Freelance Services Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen und Auslagen (Barauslagen, Reisekosten, Spesen, Reisekosten etc.), soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Darüber hinaus ist die JAK Freelance Services berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen und entsprechend dem Arbeitsfortschritt Zwischenrechnungen zu stellen und entsprechende Akontozahlungen zu verlangen.

8.4 Mehraufwendungen sind dem Auftraggeber im Voraus mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Mehraufwendungen, die durch die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entstehen.

8.5 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistungen aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch JAK Freelance Services, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen.

Ist ein Stundenhonorar vereinbart, so ist das Honorar für die Stundenzahl zu zahlen, die für das gesamte vereinbarte Projekt zu erwarten gewesen wäre, abzüglich der ersparten Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 30 Prozent des Honorars für diejenigen Leistungen vereinbart, die der Auftragnehmer bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat.

8.6 Ändert oder storniert der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten oder umfangreiche Planungen vorzeitig, so hat der Auftraggeber alle entstandenen Kosten zu erstatten und stellt JAK Freelance Services von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

8.7 Eingehende Zahlungen werden auf ältere Verbindlichkeiten des Auftraggebers angerechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung, wie z.B. Mahnkosten, entstanden, kann JAK Freelance Services Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

9. Elektronische Rechnungsstellung

9.1 JAK Freelance Services ist berechtigt, Rechnungen an den Auftraggeber in elektronischer Form zu versenden. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form durch JAK Freelance Services ausdrücklich einverstanden.

10 Dauer des Vertrages

10.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit der Beendigung des Projektes bzw. mit der Beendigung von gebuchten Kursen, Workshops oder Stunden, ansonsten mit der vereinbarten Vertragsdauer, sofern keine Verlängerung erfolgt.

10.2 Ungeachtet dessen kann der Vertrag aus wichtigem Grund von jeder Partei jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:

- wenn ein Vertragspartner gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt

- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät

- wenn begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit eines Vertragspartners bestehen, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, und dieser Vertragspartner auf Verlangen der JAK Freelance Services weder Vorauszahlungen leistet noch vor der Leistung der JAK Freelance Services eine taugliche Sicherheit stellt und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsschluss nicht bekannt waren

- wenn der Auftraggeber gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt

- wenn der Auftraggeber die ihm eingeräumten urheberrechtlichen Nutzungsrechte überschreitet.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und JAK Freelance Services gilt deutsches Recht. Auch bei grenzüberschreitenden Geschäften gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Die Auftraggeber versichern, dass sie alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgemäß gemacht haben und verpflichten sich, sich gegenseitig unverzüglich über Änderungen zu unterrichten. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform, ebenso der Verzicht auf dieses Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden gibt es nicht.

11.3 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 306 Abs. 1 BGB. Das Gleiche gilt, soweit die AGB eine unvorhergesehene Regelungslücke enthalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11.4 Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von JAK Freelance Services. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder seinen Sitz im Gebiet der Europäischen Union hat.

Stand: November 2024